XBRL wird akzeptiertes Einreichungsformat des UnternehmensregistersAb dem 1. Januar 2007 sollen alle deutschen Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister über Internet einsehbar sein. Darüber hinaus wird unter der Domäne www.unternehmensregister.de ein neues zentrales Unternehmensregister geschaffen, über das alle wesentlichen publikationspflichtigen Daten eines Unternehmens ebenfalls online einsehbar sein werden.
Mit dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) wird das deutsche Registerwesen umfassend reformiert und mit Internettechnologien umgesetzt. Das EHUG soll zu einer Beschleunigung von Eintragungen und Bekanntmachungen, zur Entbürokratisierung der Unternehmenspublizität und zu einem erleichterten Zugriff auf Unternehmensdaten über das Internet führen. Das EHUG hat drei Schwerpunkte: das elektronische Handels- Genossenschafts- und Partnerschaftsregister, die Einführung eines elektronischen Unternehmensregisters und Offenlegung der Jahresabschlüsse durch den elektronischen Bundesanzeiger . Offenlegung der JahresabschlüsseUm die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse zu erleichtern, sollen für ihre zentrale Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung nicht mehr die Amtsgerichte, sondern der elektronische Bundesanzeiger zuständig sein. Die Jahresabschlüsse können künftig elektronisch eingereicht werden. Durch die Möglichkeit der elektronischen Einreichung senken sich die Veröffentlichungskosten für die Unternehmen. Neben XBRL werden die elektronische Lieferformate Word, RTF und Excel akzeptiert. Die Anlieferung im Datenformat XBRL bietet jedoch gegenüber den anderen Einreichungsformen die geringsten Kosten. Eine Übersicht über die Staffelung der Veröffenlichungsentgelte wurde bereits bekanntgegeben. Bitte beachten Sie, dass im entsprechenden Text XBRL dem Datenformat XML entspricht, da es sich um einen XML-Dialekt handelt. Über die weiteren Einzelheiten der elektronischen Einreichung wird der elektronische Bundesanzeiger rechtzeitig vor Inkrafttreten des EHUG unter http://www.ebundesanzeiger.de/ informieren. Einreichungen im XBRL-FormatDie Unterstützung von Einreichungen im XBRL-Format ist ein konsequenter Schritt in Richtung Modernisierung durch Internettechnologien. Die eXtensible Business Reporting Language XBRL hat sich weltweit als elektronischer Standard für Geschäftsberichte etabliert. Mit XBRL wurden bereits die wichtigsten internationalen Rechnungslegungsnormen umgesetzt (z. B. IFRS und US GAAP). Der XBRL Deutschland e.V. hat am 1. Januar 2007 eine neue Version der XBRL-Taxonomie (Format für Geschäftsberichte) nach deutschem Recht veröffentlicht. Vom elektronischen Bundesanzeiger werden bereits ab dem 1. Januar 2007 Einreichungen in diesem Format entgegengenommen. Auch Unternehmen, die nicht nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften, sondern dem US GAAP oder den IFRS berichten, können Ihre Jahresabschlüsse im XBRL-Format der entsprechenden internationalen Taxonomien einreichen. Die HGB-TaxonomyDer XBRL Deutschland e. V. hat im Jahr 2002 die erste XBRL-Taxonomie nach deutschem Recht, die sogenannte HGB-Taxonomy, veröffentlicht. Am 1. Januar 2007 wurde eine aktualisierte Taxonomieversion publiziert. Die neue HGB-Taxonomie (Version 2.0) wurde an den aktuellen Stand der Rechnungslegungsnormen und -praxis angepasst. Außerdem wurde sie technisch stark überarbeitet und an den Stand des XBRL-Standards in der Version 2.1 angepasst. Unter dem Menüpunkt HGB-Taxonomie im linken Hauptmenü finden Sie weitere Informationen zur Taxonomie sowie einen Anwendungsleitfaden.
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